/*ICRA*/
aloahe !!! Yachtschule am Baldeneysee - Inh. A. Brüninghaus - Ruhrtalstraße 16 - 45239 Essen - Tel. 0201 - 54 54 721 impressum |
|
|
|||||
Der Sportbootführerschein Binnen![]() Ausnahme :Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. |
|||||
Der Sportbootführerschein See![]() Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek. |
|||||
Ohne einen deutschen Bootsführerschein oder den 'klein vaarbewijs' dürfen Sie in Holland kein Wassersportboote führen ! |
|||||
Abweichend von der deutschen Regelung, müssen sowohl Schiffsführer als auch Rudergänger von schnellen Motorbooten (mögliche Höchst- geschwindigkeit mehr als 20km/h) mindestens 18 Jahre alt sein ! Für alle anderen Motorboote gilt die Altersgrenze von 16 Jahren. Ausnahmen gibt es nur für offene Motorboote (unter 7m Länge und max. 13 km/ mögliche Höchstgeschwindigkeit. Für Segelboote unter 7m und Ruderboote gibt es kein Mindestalter. |
|||||
Steht der Schiffsführer selbst am Ruder, muß er eine Schwimmweste tragen. | |||||
Für alle schnellen Motorboote (mögliche Höchstgeschwindigkeit mehr als 20km/h) muß eine Haftpflichtversicherung bestehen. | |||||
Boote der Wasserschutzpolizei sind auf UKW Kanal 10 erreichbar. Wasserschutzpolizei - Telefon 09 000 111 |
|||||
Den Helder - UKW Kanal 16, Mittelwelle 2182 kHz |
|||||
(centrale meldpost Ijjselmeer) in Lelystad - UKW Kanal 1 | |||||
Meldepflicht nur noch für Boote, die über die Nordsee (EU Außengrenze) Personen benötigen Personalausweis oder Reisepaß. |
|||||
Vorsicht bei rotem Diesel. (nicht erlaubt, Tankbelege aus Belgien mitführen) Internationaler Bootsschein oder anderer Eigentumsnachweis notwendig. (MwSt muß ausgewiesen sein) Nachweis Eigentum auch über Zoll - Einheitspapier EG 112/ED32 möglich Zoll Info - Telefon : +31-45-574 30 01 |
|||||
Auf den niederländischen Binnengewässern gilt ein Fahrzeugführer ab 0,8 Promille als fahruntüchtig. Auf Boven-Rijn, Waal, Neder-Rijn, Lek und Pannerdensch Kanaal gilt die 0,5 Promillegrenze. Der Begriff “Schiffsführung” wird hierbei deutlich weiter ausgelegt, als die bloße Bestimmung von Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes. Eingeschlossen werden alle verkehrsrechtlichen Verantwortlichkeiten, die Führung eines Schiffes betreffen. Auch sonstigen Personen an Bord ist es verboten, unter Alkoholeinfluß den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs zu bestimmen. Der Schiffsführer darf dies weder anordnen noch zulassen. |
|||||
PDF zum download bei http://www.polizei.nrw.de/ ... (ext. Link) | |||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||
![]() |
Tel. 0201 - 54 54 721 Fax. 02058 - 78 333 6 mobil 0171 - 52 77 465 www.aloahe.de |
Inh. A. Brüninghaus Ruhrtalstraße 16 45239 Essen (Werden) seit 33 Jahren am Baldeneysee |
![]() |
||
Informationen zu den Sportbootführerscheinen Wir laden Sie ein, sich vor Ort über unserem Angebot zu informieren und eventuelle Fragen zu klären. Unverbindliche Info - Nachmittage sind immer am Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr (in unserem Schulungsraum. Wenn Sie einen anderen Termin wünschen, rufen Sie uns bitte an. Für weitere Fragen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. |
||
![]() |
|
|||||
Der Sportbootführerschein Binnen![]() Ausnahme :Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. |
|||||
Der Sportbootführerschein See![]() Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek. |
|||||
Ohne einen deutschen Bootsführerschein oder den 'klein vaarbewijs' dürfen Sie in Holland kein Wassersportboote führen ! |
|||||
Abweichend von der deutschen Regelung, müssen sowohl Schiffsführer als auch Rudergänger von schnellen Motorbooten (mögliche Höchst- geschwindigkeit mehr als 20km/h) mindestens 18 Jahre alt sein ! Für alle anderen Motorboote gilt die Altersgrenze von 16 Jahren. Ausnahmen gibt es nur für offene Motorboote (unter 7m Länge und max. 13 km/ mögliche Höchstgeschwindigkeit. Für Segelboote unter 7m und Ruderboote gibt es kein Mindestalter. |
|||||
Steht der Schiffsführer selbst am Ruder, muß er eine Schwimmweste tragen. | |||||
Für alle schnellen Motorboote (mögliche Höchstgeschwindigkeit mehr als 20km/h) muß eine Haftpflichtversicherung bestehen. | |||||
Boote der Wasserschutzpolizei sind auf UKW Kanal 10 erreichbar. Wasserschutzpolizei - Telefon 09 000 111 |
|||||
Den Helder - UKW Kanal 16, Mittelwelle 2182 kHz |
|||||
(centrale meldpost Ijjselmeer) in Lelystad - UKW Kanal 1 | |||||
Meldepflicht nur noch für Boote, die über die Nordsee (EU Außengrenze) Personen benötigen Personalausweis oder Reisepaß. |
|||||
Vorsicht bei rotem Diesel. (nicht erlaubt, Tankbelege aus Belgien mitführen) Internationaler Bootsschein oder anderer Eigentumsnachweis notwendig. (MwSt muß ausgewiesen sein) Nachweis Eigentum auch über Zoll - Einheitspapier EG 112/ED32 möglich Zoll Info - Telefon : +31-45-574 30 01 |
|||||
Auf den niederländischen Binnengewässern gilt ein Fahrzeugführer ab 0,8 Promille als fahruntüchtig. Auf Boven-Rijn, Waal, Neder-Rijn, Lek und Pannerdensch Kanaal gilt die 0,5 Promillegrenze. Der Begriff “Schiffsführung” wird hierbei deutlich weiter ausgelegt, als die bloße Bestimmung von Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes. Eingeschlossen werden alle verkehrsrechtlichen Verantwortlichkeiten, die Führung eines Schiffes betreffen. Auch sonstigen Personen an Bord ist es verboten, unter Alkoholeinfluß den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs zu bestimmen. Der Schiffsführer darf dies weder anordnen noch zulassen. |
|||||
PDF zum download bei http://www.polizei.nrw.de/ ... (ext. Link) | |||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||