SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN
(MOTOR)
...
oder mit einem Motorboot über Rhein
und Ruhr ?
Doch etwas mehr als
5 PS soll Ihr Motorboot haben ? Dann aber
bitte mit Führerschein ! So die gesetzliche
Regelung für fast alle Binnengewässer.
Ausnahme sind wieder die Berliner Gewässer. Da dürfen Sie
nur mit dem SBF Binnen Motorboot fahren!
Sollte Ihre Yacht aber zwischen 15 und 25 m lang sein, benötigen
Sie das Sportschifferzeugnis.
Auch beim Motorbootfahren gilt :
Kein Sportbootführerschein Binnen - kein
Chartervertrag für Boote mit mehr als 5 PS
Leistung. Und sollten Sie doch einen Vercharterer
finden, der Ihnen ein Boot ohne den SBF Binnen
verchartert (z.B. in Holland) - es bleibt ein Fahren
ohne Führerschein. Außerdem : Das erste
Anlegemanöver mit Ihrer eigenen Yacht soll
doch nicht mit einem Totalschaden (von Steg oder
gar Boot ?) enden !