| aloahe !!! Yachtschule am Baldeneysee - Inh. A. Brüninghaus - Ruhrtalstraße 16 - 45239 Essen - Tel. 0201 - 54 54 721 |
|
||
|
![]() |
||||
Sprechfunk SRC / UBIEnde 2009 ist die Übergangsfrist ... zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses ausgelaufen. Alle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, müssen nun ein dafür ausreichendes Seefunkbetriebszeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Das gilt auch für Schiffsführer von Charteryachten. Ab 2010 werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Bitte beachten Sie : Die Ausrüstungspflicht besteht für alle Schiffe ab 12m LüA. Alte Funksprechzeugnisse für die Sportschifffahrt werden nicht anerkannt !! Es reicht nicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein gültiges Funkzeugnis besitzt. Es muss der Schiffsführer sein. Quelle: Bundesministerium für Verkehr, ... |
||||
|
||||
Neue Funkprüfungen erst ab 2011Sprechfunkprüfungen nach den neuen Fragenkataloge zum UBI, SRC, LRC sowie der Zusatzprüfung zum SRC werden frühestens nach dem 01.01.2011 abgehalten. Neuerung ist das Ankreuzverfahren multiple-choice. Ob diese Verfahren besser für die Bewerber sind, muß sich dann erweisen. Eine mündliche Prüfung wird es dann im Zweifelsfalle nicht mehr geben. Durch die lange Zeit der Umsetzung ist es auch nicht sinnvoll auf das multiple choice-Verfahren zu warten. Die aktuellen Verfahren sind erprobt und laufen gut. Aktuell werden noch die Verfahren zu den neuen Prüfungen erarbeitet: Wie viel Fragen werden gestellt? In welcher Zeit sind sie zu bearbeiten? Wie viel Prozent müssen richtig sein? Die praktische Prüfung läuft weiter, wie bekannt. Es werden die aktuellen Funk-Verfahren verwendet. Quelle : PA Bremen |
![]() |
Tel. 0201 - 54 54 721 Fax. 02058 - 78 333 6 mobil 0171 - 52 77 465 www.aloahe.de |
Inh. A. Brüninghaus Ruhrtalstraße 16 45239 Essen (Werden) seit 33 Jahren am Baldeneysee |
| Wir laden Sie ein, sich vor Ort über unserem Angebot zu informieren und eventuelle Fragen zu klären. Unverbindliche Info - Nachmittage sind immer am Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr (in unserem Schulungsraum. Wenn Sie einen anderen Termin wünschen, rufen Sie uns bitte an. Für weitere Fragen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. | ||
![]() |
||||
Sprechfunk SRC / UBIEnde 2009 ist die Übergangsfrist ... zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses ausgelaufen. Alle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, müssen nun ein dafür ausreichendes Seefunkbetriebszeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Das gilt auch für Schiffsführer von Charteryachten. Ab 2010 werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Bitte beachten Sie : Die Ausrüstungspflicht besteht für alle Schiffe ab 12m LüA. Alte Funksprechzeugnisse für die Sportschifffahrt werden nicht anerkannt !! Es reicht nicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein gültiges Funkzeugnis besitzt. Es muss der Schiffsführer sein. Quelle: Bundesministerium für Verkehr, ... |
||||
|
||||
Neue Funkprüfungen erst ab 2011Sprechfunkprüfungen nach den neuen Fragenkataloge zum UBI, SRC, LRC sowie der Zusatzprüfung zum SRC werden frühestens nach dem 01.01.2011 abgehalten. Neuerung ist das Ankreuzverfahren multiple-choice. Ob diese Verfahren besser für die Bewerber sind, muß sich dann erweisen. Eine mündliche Prüfung wird es dann im Zweifelsfalle nicht mehr geben. Durch die lange Zeit der Umsetzung ist es auch nicht sinnvoll auf das multiple choice-Verfahren zu warten. Die aktuellen Verfahren sind erprobt und laufen gut. Aktuell werden noch die Verfahren zu den neuen Prüfungen erarbeitet: Wie viel Fragen werden gestellt? In welcher Zeit sind sie zu bearbeiten? Wie viel Prozent müssen richtig sein? Die praktische Prüfung läuft weiter, wie bekannt. Es werden die aktuellen Funk-Verfahren verwendet. Quelle : PA Bremen |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||